Unsere Preise
Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können,
geben Sie uns bitte per
Telefon (033055 552564) oder
Email (scheune[email protected]) mindestens 24h vorher Bescheid.
Gebuchte Termine, die weniger als 24h vorher abgesagt werden, werden von uns mit 50% des zu erwartenden Preises in Rechnung gestellt.*
Dies ist entweder bei Ihrem nächsten Termin zu entrichten, oder nach Absprache mit uns per Banküberweisung
(PayPal: [email protected]) zu bezahlen.
Sollte es zu wiederkehrenden kurzfristigen Absagen kommen, behalten wir uns vor eine Anzahlung zu verlangen, ggf. keine weiteren Termine zu vergeben.
Als Neukunde bei einer Haarverlängerung leisten Sie eine Anzahlung
in Höhe von 200€, die bei Ihrem Termin verrechnet wird.
Damen
Schnitt ab 30€
Pony 8,50€
WSF kurz 42,50€
mittel 48,50€
lang 54,50€
Farbe
( WSF nicht inklusive )
Ansätze ab 30€
Tönung ab 20€
Haubensträhnen kurz 34€
mittel 40€
Foliensträhnen kurz 44€
mittel ab 49€
lang ab 54€
Balayage mittel ab 85€
lang ab 95€
zzgl. Toner, Ansatzfarbe, Pastell
Umformung (inklusive Schnitt & Frisur)
kurz 86€
mittel 94€
lang 110€
Augenpflege
Brauen zupfen ab 6€
Brauen färben 8€
Wimpern färben 11€
Herren
Trockenhaarschnitt 25,50€
Nasshaarschnitt 32€
Konturenservice 11€
Bart ab 9€
Kinder
Haarschnitt ab 19€
Inkl. waschen/föhnen ab 27,50€
Hochzeit
Beratung und Probe ab 75€
Brautfrisur kurz ab 100€
mittel ab 120€
lang ab 140€
Make up je nach Aufwand ab 35€
* Friseurtermine sind verbindliche Vereinbarungen. Kunden, die ihre Termine nicht einhalten, sind uns Friseuren gegenüber deshalb schadensersatzpflichtig, wenn uns durch den Bruch der Vereinbarung ein Schaden entsteht, in diesem Fall ein Verdienstausfall.
Die Begründung für die Rechtmäßigkeit einer Entschädigung des Friseurs ergibt sich aus § 642 Absatz 1 BGB:
§ 642 “Mitwirkung des Bestellers” Absatz 1 – Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):
(1) Ist bei der Herstellung des Werkes eine Handlung des Bestellers erforderlich, so kann der Unternehmer, wenn der Besteller durch das Unterlassen der Handlung in Verzug der Annahme kommt, eine angemessene Entschädigung verlangen.
Sollte es zu wiederkehrenden kurzfristigen Absagen kommen, behalten wir uns vor eine Anzahlung zu verlangen, ggf. keine weiteren Termine zu vergeben.