Unsere Preise

Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, 
geben Sie uns bitte per 
Telefon (033055 552564) oder 
Email (scheune[email protected]) mindestens 24h vorher Bescheid. 

Gebuchte Termine, die weniger als 24h vorher abgesagt werden, werden von uns mit 50% des zu erwartenden Preises in Rechnung gestellt.*

Dies ist entweder bei Ihrem nächsten Termin zu entrichten, oder nach Absprache mit uns per Banküberweisung 
(PayPal: [email protected]) zu bezahlen.

Sollte es zu wiederkehrenden kurzfristigen Absagen kommen, behalten wir uns vor eine Anzahlung zu verlangen, ggf. keine weiteren Termine zu vergeben. 

Als Neukunde bei einer Haarverlängerung leisten Sie eine Anzahlung 
in Höhe von 200€, die bei Ihrem Termin verrechnet wird. 

Damen


Schnitt  ab 30€

Pony       8,50€

WSF        kurz 42,50€

                 mittel 48,50€
                  lang 54,50€

Farbe 

( WSF nicht inklusive ) 

Ansätze ab 30€

Tönung  ab 20€

Haubensträhnen   kurz 34€

                                  mittel 40€

Foliensträhnen      kurz     44€

                                  mittel ab 49€

                                  lang ab 54€
Balayage                 mittel ab 85€
                                  lang ab 95€
zzgl. Toner, Ansatzfarbe, Pastell

Umformung (inklusive Schnitt & Frisur)

kurz     86€

mittel  94€

lang     110€

Augenpflege

Brauen zupfen       ab 6€
Brauen färben       8€
Wimpern färben   11€


Herren

Trockenhaarschnitt   25,50€
Nasshaarschnitt         32€
Konturenservice         11€
Bart                                ab 9€

Kinder

Haarschnitt                   ab 19€
Inkl. waschen/föhnen ab 27,50€

 Hochzeit

Beratung und Probe ab 75€
Brautfrisur kurz ab 100€
                      mittel ab 120€
                      lang ab 140€
Make up je nach Aufwand ab 35€

* Friseurtermine sind verbindliche Vereinbarungen. Kunden, die ihre Termine nicht einhalten, sind uns Friseuren gegenüber deshalb schadensersatzpflichtig, wenn uns durch den Bruch der Vereinbarung ein Schaden entsteht, in diesem Fall ein Verdienstausfall.

Die Begründung für die Rechtmäßigkeit einer Entschädigung des Friseurs ergibt sich aus § 642 Absatz 1 BGB:

§ 642 “Mitwirkung des Bestellers” Absatz 1 – Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):

(1) Ist bei der Herstellung des Werkes eine Handlung des Bestellers erforderlich, so kann der Unternehmer, wenn der Besteller durch das Unterlassen der Handlung in Verzug der Annahme kommt, eine angemessene Entschädigung verlangen.


Sollte es zu wiederkehrenden kurzfristigen Absagen kommen, behalten wir uns vor eine Anzahlung zu verlangen, ggf. keine weiteren Termine zu vergeben.